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Zwischen Patient und Therapeut kommt ein Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung zustande. Nach erbrachter Leistung reicht der Privatpatient seine Rechnung bei der PKV ein und erhält entsprechend seines Versicherungstarifs die Rückerstattung.
Nach erbrachter Leistung reicht der Therapeut seine Rechnung bei der GKV ein und wird entsprechend bezahlt (Sachleistungsprinzip). Die Patienten leisten lediglich ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Zusatzleistungen werden ihnen als Selbstzahler-, oder Privatleistungen in Rechnung gestellt.
Bitte bringen Sie zu den Anwendungen ein großes Badetuch oder Handtuch mit und ziehen Sie bequeme Kleidung an.
Bringen Sie Ihr Rezept über Physiotherapie zur Behandlung mit oder reichen es vorab über unsere Internetseite ein.
Vergessen Sie Ihre Versicherungskarte nicht.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Im Auftrag der Krankenkassen kassieren wir für jede Heilmittelverordnung eine Zuzahlung (Inkassoauftrag), da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um frühzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher), dann können wir den Termin weitervergeben und müssen ihn nicht in Rechnung stellen.