Patienteninformationen

Was Sie vor einer Behandlung wissen sollten

Privat oder gesetzlich versichert

Unterschiede zwischen gesetzlich & privat Versicherten

privat
Privat versichert

Zwischen Patient und Therapeut kommt ein Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung zustande. Nach erbrachter Leistung reicht der Privatpatient seine Rechnung bei der PKV ein und erhält entsprechend seines Versicherungstarifs die Rückerstattung.

gesetzlich
Gesetzlich versichert

Nach erbrachter Leistung reicht der Therapeut seine Rechnung bei der GKV ein und wird entsprechend bezahlt (Sachleistungsprinzip). Die Patienten leisten lediglich ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Zusatzleistungen werden ihnen als Selbstzahler-, oder Privatleistungen in Rechnung gestellt.

Unsere Terminvergabe: einfach & unkompliziert!

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit telefonisch.
Tel. 030 65864224
E-Mail. info@physiomeg.de
Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Bedürfnisse zu verstehen und einen passenden Termin zu finden, der Ihren Anforderungen am besten entspricht. Sollten wir Ihren Anruf nicht sofort persönlich entgegennehmen können, dann sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter. Einer unserer qualifizierter Mitarbeiter ruft Sie dann schnellstmöglich zurück. Was Sie tun können:
Badetuch & bequeme Kleidung

Bitte bringen Sie zu den Anwendungen ein großes Badetuch oder Handtuch mit und ziehen Sie bequeme Kleidung an.

Rezept

Bringen Sie Ihr Rezept über Physiotherapie zur Behandlung mit oder reichen es vorab über unsere Internetseite ein.

Versicherungskarte

Vergessen Sie Ihre Versicherungskarte nicht.

Befreiungskarte

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Zuzahlung

Informationen zur Zuzahlung

Im Auftrag der Krankenkassen kassieren wir für jede Heilmittelverordnung eine Zuzahlung (Inkassoauftrag), da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Zuzahlung: 10,00 Euro pro Heilmittelverordnung + 10% des gesamten Behandlungspreises. Die Gebühr ist bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Terminabsage

Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um frühzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher), dann können wir den Termin weitervergeben und müssen ihn nicht in Rechnung stellen.